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Kontakt:

Mag. Martina Brandner
Sprachdienstleistung

Eglmoosgasse 1
5500 Bischofshofen
AUSTRIA

Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich:




1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem
Sprachdienstleister gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz:
AGB). 

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Der Sprachdienstleister schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der
nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB
rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden
sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verweist.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann,
wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht
Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Sprachdienstleister ausdrücklich schriftlich
anerkannt.

2. Verweise

Zur Auslegung dieser Muster-AGB gelten in folgender Reihenfolge
2.1. die ÖNORM EN ISO 17100 Übersetzungsdienstleistungen - Anforderungen an
Übersetzungsdienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung
2.2. die ÖNORM D1202 Übersetzungsverträge in der jeweils gültigen Fassung

3. Umfang der Leistung

3.1. Der Sprachdienstleister erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen
[das umfasst insbesondere Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Schrift- und
Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation], Projektmanagement
sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder
allfälliger Zusatzdienstleistungen.
3.2. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem
Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist
nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten
Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister zusammen mit der
Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür die
Übersetzung verwendet wird, z. B. ob sie
3.3.1. für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,
3.3.2. der Information dient,
3.3.3. der Veröffentlichung und Werbung dient
3.3.4. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist,
3.3.5. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der
Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.
3.4. Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck
verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den
vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters auch dann
nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht.
3.5. Übersetzungen sind vom Sprachdienstleister, sofern nicht anders vereinbart, in
einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
3.6. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht,
muss er dies dem Sprachdienstleister bekannt geben und – sofern dies eine für
Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web-
Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie
ermöglichen.
3.7. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in
die Verantwortung des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung
unterzogen.
3.8. Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer
weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit
alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
3.9. Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung
beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt und keine Veränderungen
an der Übersetzung – ohne der Zustimmung des Sprachdienstleisters - vorgenommen
wurden.
3.10. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den
Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.

4. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

4.1. Die Preise für die jeweiligen Sprachdienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen
(Preislisten) des Sprachdienstleisters, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung
anzuwenden sind.
4.2. Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel:
Zieltext / Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl).
4.3. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach
Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in
anderer Form angeführt werden gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie.
4.4. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch
Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß
von über 15 % ergeben, so wird der Sprachdienstleister den Auftraggeber davon
unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis
15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne
Verständigung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.
4.5. Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu
angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
4.6. Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der
Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt
monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als
Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete lndexzahl.
Schwankungen der lndexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5% bleiben
unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu
berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene
lndexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für
die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw.

Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer
entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.
4.7. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird, so im Einzelfall nicht anders
vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
4.8. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet
werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
4.9. Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung
zu verlangen.
4.10. Wurde zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister Teilzahlung (z.B.
Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist der Sprachdienstleister
bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für
diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für den Sprachdienstleister so lange einzustellen, bis
der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Sprachdienstleister hat
den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.

5. Termine, Lieferung

5.1. Der Liefertermin ist zwischen dem Sprachdienstleister und dem Auftraggeber zu
vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des vom
Sprachdienstleister angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die
Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten
werden können, hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber umgehend zu informieren und
bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
5.2. Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem
Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizustellender
Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen
Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und
sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur
Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend
um den Zeitraum, um den dem Sprachdienstleister die erforderlichen Unterlagen zu spät zur
Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es dem Sprachdienstleister zu
beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch den
Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge
für Express- und Wochenendarbeiten an, hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber
darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, gebühren
diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.
5.3. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, z. B. weil er die Unterlagen dem Sprachdienstleister nicht oder
nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht dem
Sprachdienstleister eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr
in der Höhe von 50% des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine
Anrechnung dessen, was sich der Sprachdienstleister infolge Unterbleibens der Arbeit
erspart oder er durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich
versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
5.4. Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen
verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber; die mit der Übermittlung der Dienstleistung
verbundenen Gefahren trägt der Sprachdienstleister.
5.5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem
Sprachdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des
Übersetzungsauftrages beim Sprachdienstleister. Der Sprachdienstleister hat dafür zu
sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang
dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht
vertragswidrig verwendet werden können.

6. Höhere Gewalt

6.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber
unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister
als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem
Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.
6.2. Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen,
Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des
Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend
beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.

7. Geheimhaltung/Datenschutz

7.1. Der Sprachdienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm zur
Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
7.2. Der Sprachdienstleister ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber
Erfüllungsgehilfen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat seine
Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß
gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
7.3. Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses beschränkt.
7.4. Der Sprachdienstleister ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute
personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu
verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern,
wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von
gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser
Frist werden die Daten gelöscht.
7.5. Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-
Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten
verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im
Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom
Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
7.6. Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des
DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann
entsprochen, wenn den Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der
personenbezogenen Daten trifft.

8. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

8.1. Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich
erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach
Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.
8.2. Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister
eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung
zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprachdienstleister
behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
8.3. Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne
den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder
eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln
besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
8.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung
des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem
derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
8.5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für
Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt
gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Sprachdienstleister
Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des
Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem
Sprachdienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
8.6. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen
Vorlagen besteht keiner Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden
Übersetzungen.
8.7. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien
(insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als
Übersetzungsmangel.
8.8. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung
nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
8.9. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in
lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Sprachdienstleister keinerlei Haftung. In
solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und
Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
8.10. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von
Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
8.11. Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet
der Sprachdienstleister, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber
zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht
zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 5.4 sinngemäß.
8.12. Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird
der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der
technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung des
Sprachdienstleisters für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung
der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern
nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleisters vorliegt.

9. Schadenersatz

9.1. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern nicht
gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto)
begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in
denen der Schaden durch den Sprachdienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich
durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden.
9.2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab
Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des
jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die
Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese
Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein
Verschulden des Sprachdienstleisters zurückzuführen ist.
9.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung zu einem anderen als dem
angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung des Sprachdienstleisters aus dem Titel des
Schadenersatzes ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem
Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen
Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.
10.2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories,
Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie
alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z .B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges
Eigentum des Sprachdienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung
des Sprachdienstleisters erfolgen.
10.3. lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind - falls
nicht anders vereinbart - Eigentum des Sprachdienstleisters. Sollte der Auftraggeber eine
Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist.
10.4. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories und
Terminologiedatenbanken bleiben - so nicht anders vereinbart - weiterhin Eigentum des
Auftraggebers.

11. Urheberrecht

11.1. Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das
Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der
Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung
des Auftrages erforderlich sind.
11.2. Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den
Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem
angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
11.3. Bei einigen Sprachdienstleistungen bleiben Sprachdienstleister als geistige Schöpfer
der Sprachdienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als
Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des
Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der
Name eines Sprachdienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil
beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von diesem stammt bzw. bei
deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung.
11.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Sprachdienstleister gegenüber allen
Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten,
sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden,
schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen
Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen
Zwecken verwendet wird. Der Sprachdienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber
unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt
der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters
dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch der Klägerin
anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des
anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

12. Zahlung

12.1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der
Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
12.2. Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung
zu verlangen.
12.3. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht
abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht des
Auftraggebers ein.
12.4. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, beigestellte
Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz)
sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.
12.5. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister
vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist der Sprachdienstleister
berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach
vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer
Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die damit verbundene Einstellung der
Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird
der Sprachdienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
13. Salvatorische Klausel
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
13.2. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten
sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare
Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am
nächsten kommt.

14. Schriftform

14.1. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister
bedürfen der Schriftform.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen
unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters.
15.2. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden
Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht
örtlich zuständig.
15.3. Es gilt österreichisches Recht.